Denkmal-AfA

In einer immer schnelleren Welt gewinnt die Erhaltung architektonischer Zeugnisse der Geschichte an Bedeutung. Baudenkmäler verkörpern das kulturelle Erbe unserer Vergangenheit. Menschen und Politik sind sich einig: Dieses Erbe zu wahren und zu pflegen gehört zu den zentralen Aufgaben unserer Gesellschaft. Deshalb engagiert sich der Staat finanziell stark, um die Erhaltung von denkmalgeschützten Immobilien zu unterstützen – und davon kann man als Erwerber profitieren.

VORTEILE

Mit dem Erwerb eines Lebensraums im KUHSTALL sichert man sich steuerliche Vorteile UND eine denkmalgeschützte Immobilie. Der KUHSTALL hat bereits zwei Weltkriege überstanden: Deshalb möchte das gesamte Projekt die baugeschichtliche Bedeutung des Ensembles betonen und zugleich moderne Akzente setzen. Vergangenheit und Zukunft werden so miteinander verbunden.Mit jeder Einheit wird ein Space geschaffen, der sich technisch wie optisch auf dem neuesten Stand befindet und allen Menschen, die Teil der Wahlfamilie sind, in den kommenden Jahrzehnten viel Freude bereiten wird. Ein Verwandeln von Steuern in Sachwerte, das Spaß macht.

IM DETAIL

Als künftige Eigentümer:in profitiert man durch die hohe Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung), bei der die Sanierungskosten der Baumaßnahme gemäß Paragraf 10f EStG steuerlich geltend gemacht werden können. Normalerweise ist die AfA nur für Kapitalanleger von Relevanz, aber da der KUHSTALL ein Baudenkmal ist, können auch Selbstnutzer von ihr Gebrauch machen. So sind bei Selbstnutzung der Immobilie über zehn Jahre mit jeweils 9 % der Sanierungskosten jährlich steuerlich ansetzbar.

Bei Vermietung der Denkmal-Immobilie, auch bei einer gewerblichen, kann sogar in den ersten acht Jahren jeweils 9 % und in den darauffolgenden vier Jahren mit jeweils 7 %, also über insgesamt zwölf Jahre, abgeschrieben werden. Ebenso können die Zinsen für ein etwaiges Bankdarlehen steuerlich angesetzt werden. Zusätzlich kann bei der Nutzung der Immobilie als Kapitalanlage der Gebäudewert, welcher nicht den Sanierungskosten zugerechnet wird, abzüglich des Grundstückswerts mit der linearen AfA für Wirtschaftsgüter (2–2,5 %) abgeschrieben werden. Hierdurch reduziert sich der effektive Kaufpreis deutlich und manifestiert sich in einer jährlichen Steuerersparnis über die nächsten Jahre.

Des Weiteren werden Denkmalimmobilien bei der Einheitsbewertung bevorteilt. So wird pauschal ein Abschlag beim Grundstückswert vorgenommen. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die zu leistende Grundsteuer, welche sich entsprechend reduziert.